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AV1: EU-Kommission blickt skeptisch auf die Lizenzbedingungen des Videocodecs

Der Videocodec AV1 verspricht mehr Effizienz als etwa das etablierte HEVC. Doch nun blicken die EU-Wettbewerbshüter kritisch auf die Lizenzbedingungen der verantwortlichen Alliance for Open Media (AOM).
Bald weniger Filme und Serien? Netflix will Ausgaben senken Bild: Mollie Sivaram / Unsplash

Der Videocodec der nächsten Generation, AV1, wurde bereits vor einigen Jahren vorgestellt. Die Mühlen mahlen bei der Einbindung solcher neuen Technologien aber langsam. Denn es müssen hier die Anbieter von Content, etwa Streaming-Plattformen, sowie die Hersteller von Fernsehern, Mediaplayern und Co. an einem Strang ziehen. Beispielsweise setzen YouTube und Netflix AV1 bereits ein. Außerdem haben sich bereits TV-Hersteller wie LG deutlich zu AV1 bekannt. Allerdings hat die EU-Kommission nun angekündigt, sich die Lizenzbedingungen des Codecs einmal genauer anzuschauen.

Laut Reuters handelt es sich um eine vorläufige Untersuchung. Es sei also durchaus möglich, dass man am Ende nichts zu beanstanden habe. Grundsätzlich aber hält man es für möglich, dass die Lizenzbedingungen der Alliance for Open Media (AOM), die hinter AV1 steht, dem Wettbewerb schaden. So vermutet man, dass die Auflagen für Unternehmen, die nicht Mitglieder der AOM sind, teilweise wettbewerbswidrig sein könnten. Denn es gibt Firmen, die Patente halten, welche für AV1 zum Einsatz kommen. Wollen jene Unternehmen dann AV1 lizenzieren, so wird ihnen möglicherweise auferlegt, keine Konkurrenzformate zu unterstützen bzw. zu entwickeln.

YouTube verwendet den AV1-Codec als eine der ersten Videoplattformen.
YouTube verwendet den AV1-Codec als eine der ersten Videoplattformen. | Bild: Christian Wiediger

Hinter der AOM stecken federführend unter anderem Unternehmen wie Amazon, der Google-Mutterkonzern Alphabet, Apple und mehr. Dabei haben die AOM-Mitglieder bzw. die Alliance for Open Media bisher keinen Kommentar zur EU-Untersuchung abgegeben. Bis es da weitere Ergebnisse gibt, dürften ohnehin noch Wochen bzw. Monate vorgehen. Nach den ersten Überprüfungen ist es dann möglich, dass eine tiefergehende Untersuchung erfolgt oder das Ganze eben eingestellt wird. Das hängt von den Eindrücken der EU-Kommission ab.

AV1: Der Videocodec etabliert sich nur langsam

Der Adoption von AV1 dürfte das alles nicht weiter schaden. Selbst wenn die EU-Wettbewerbshüter*innen wettbewerbswidriges Verhalten feststellen sollten, müssten die Lizenzbedingungen eben angepasst werden. Der neue Videocodec würde aber natürlich weiterhin ungehindert Verwendung finden. Der entscheidende Vorteil von AV1 liegt darin, dass dieser Codec deutlich effizienter ist, als das verbreitete Konkurrenzformat HEVC. Somit können Anbieter wie Netflix AV1 nutzen, um bei gleichbleibender Bitrate eine höhere Bildqualität zu gewährleisten. Möglich ist es aber natürlich auch, Datenvolumen zu sparen, indem man bei gleichbleibender Bildqualität wiederum die Bitrate nach unten anpasst.

Neben Netflix nutzt auch YouTube bereits AV1. Der Videocodec hat für interessierte Organisationen noch einen weiteren Vorteil: Die Lizenzierung ist kostenlos. Auch das soll natürlich die Verwendung für Partner attraktiv machen. Für Nutzer*innen bietet AV1 natürlich besonders an mobilen Endgeräten Vorteile: Effizientere Streams von Videos schonen freilich das Datenvolumen.

Interessierst du dich für Videocodecs und die Technik hinter den Kulissen? Oder sind für dich andere Aspekte des Streamings spannender? Rufst du Filme und Serien auch mobil ab? Wir freuen uns auf Rückmeldung!

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