Sonos verklagt Google wegen Patentverletzung

Die Verantwortlichen von Sonos behaupten, Google habe während der Zusammenarbeit bestimmte Technologie-Innovationen kopiert. Für diese soll Sonos aber Patente angemeldet haben, was das Vorgehen des Geschäftspartners illegal macht. Sonos verklagt Google jetzt wegen Patentverletzung.
Ein ähnliches Spiel schien Bluesound-Schöpfer Lenbrook Industries bereits mit Sonos getrieben zu haben. In dieser Angelegenheit warf Sonos der Konkurrenzfirma aus Kanada ebenfalls die Verletzung rechtskräftiger Patente vor.
Sonos verklagt Google trotz Partnerschaft
Beide Unternehmen arbeiten seit 2013 zusammen. Während dieser Zeit soll Google Zugang zu Informationen über die Sonos-Technologie bekommen haben.
Zwei Jahre nach dem Beginn der Kooperation veröffentlichte Google sein Produkt Chromecast Audio. Damit können Lautsprecher in unterschiedlichen Räumen vernetzt werden. Es folgten weitere Smart-Home-Systeme und andere Geräte, die die gleiche Technologie benutzen.

Sonos wirft Google vor, bei all diesen Produktserien Patentrechte verletzt zu haben und nicht an einer Streitschlichtung interessiert zu sein. Entsprechend zog das Unternehmen jetzt vor zwei US-Gerichte, wo es Klage einreichte.
Finanzielle Entschädigung und Verkaufsverbot
Von Google-Seite heißt es, dass man enttäuscht über diese Klagen und bereit gewesen sei, die Verhandlung „in gutem Glauben fortzusetzen“. Durch die neue Entwicklung sieht man sich bei Google jetzt jedoch gezwungen, gegen die Vorwürfe vorzugehen.
Sonos verklagt Google wegen Verletzung von fünf Patenten. Man verlangt eine finanzielle Entschädigung und das Verkaufsverbot für mehrere Lautsprecher, Smartphones und Laptops. „Google hat unverhohlen und wissentlich unsere patentierte Technologie kopiert“, erklärte der Sonos-Vorstandschef Patrick Spence gegenüber der New York Times.
In seiner Klage erklärt Sonos, dass sich Google nicht nur einer vorsätzlichen Patentverletzung strafbar macht. Man stifte außerdem auch die Benutzer der Geräte zur Patentverletzung an. Die Folge sei, dass man auch den einzelnen Kunden verklagen könne, behauptet Sonos.
Hintergrund dieser Aussage ist, dass bei der Klage nicht um Konstruktionsdaten für Chips und Geräte geht. Stattdessen bezieht sich der Kläger auf das Vorgehen bei Installation und Nutzung der Technologie. Diese sieht unter anderem vor, dass der Benutzer über ein User-Interface die Audiowiedergabe per WLAN übertragen kann und das Gerät daraufhin eine Antwort sendet, dass es bereit zur Installation ist.
Wie sich die aktuelle Situation auf die Zusammenarbeit auswirkt, bleibt bis auf Weiteres offen. Einfacher sollte es für Sonos und Google dadurch nicht werden.
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