Startseite Musik-Streaming OpenAI kassiert Schlappe vor Gericht: Die GEMA schlägt zurück

OpenAI kassiert Schlappe vor Gericht: Die GEMA schlägt zurück

OpenAI hat vor Gericht eine Niederlage gegen die GEMA kassiert. Das finale Urteil könnte weitreichende Folgen für die Musikbranche haben.
OpenAI hat vor Gericht eine Niederlage gegen die GEMA kassiert. Bild: Wesley Tingey via Unsplash

Aktuell streiten sich der KI-Pionier OpenAI und die deutsche Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte, dir sicherlich besser unter der Abkürzung GEMA bekannt, vor Gericht. So hatten wir ja schon Anfang des Jahres darüber berichtet, dass die Verwertungsgesellschaft sowohl gegen OpenAI als auch gegen Suno vorgeht. Jetzt konnte man vor dem Landgericht München I einen wichtigen Sieg erringen.

Die GEMA hatte OpenAI wegen der aus ihrer Sicht widerrechtlichen Verwendung mehrerer Liedtexte verklagt. Konkret geht es um mindestens neun Songtexte zu bekannten Hits und Klassikern wie „Atemlos“ von Helene Fischer, „Männer“ von Herbert Grönemeyer oder auch „Über den Wolken“ von Reinhard Mey. Doch ein endgültiges Urteil in diesem Fall würde weit über die spezifischen Lyrics hinaus eine Signalwirkung entfalten. So könnte damit eine gewisse Basis geschaffen werden, welche den Zugriff generativer KI auf urheberrechtlich geschütztes Material regelt.

Die GEMA zelebriert ihren ersten Etappensieg über OpenAI.
Die GEMA zelebriert ihren ersten Etappensieg über OpenAI. | Bild: GEMA / Sebastian Riepp

Betroffen wären davon nicht nur Liedtexte, sondern auch Literatur oder etwa journalistische Artikel. Derzeit geht es da eher zu wie im Wilden Westen. KI-Anbieter wie OpenAI greifen sich für das Training ohne große Selektion im Grunde alles, was im Web zur Verfügung steht. Das könnte sich aber ändern. Zumindest vor dem Landgericht München I hat die GEMA nämlich einen klaren Sieg errungen. OpenAI soll die betroffenen Songtexte nicht nur löschen und die Verwendung einstellen, sondern auch Schadensersatz zahlen. Auch soll das US-Unternehmen offenlegen, was genau mit den Lyrics angestellt worden ist.

GEMA vs. OpenAI: Der Streit geht weiter

Klar ist, dass OpenAI die Texte der deutschen Künstler:innen zum Training von ChatGPT bzw. den zugrunde liegenden KI-Modellen verwendet hat. Denn die generative KI konnte die Songtexte exakt bzw. weitgehend identisch wieder ausgeben. OpenAI zeigt sich allerdings wenig einsichtig und will in Berufung gehen. Somit ist das Urteil aus München nicht rechtskräftig. Aufgrund der weitreichenden Signalwirkung eines finalen Urteils rechnet man damit, dass OpenAI und die GEMA wohl bis zur höchsten Instanz gehen werden.

Für OpenAI geht es darum, möglichst viel Material unentgeltlich für KI-Trainings einsetzen zu können. Denn generative KI benötigt extreme Datenmengen, um sinnvoll zu funktionieren. Die GEMA wiederum will verhindern, dass urheberrechtlich geschütztes Material nach Belieben zweckentfremdet werden kann. Der Verwertungsgesellschaft geht es einerseits um die Rechte der betreuten Künstler:innen und andererseits natürlich um die eigenen Einnahmen.

So will die GEMA erreichen, dass Material von Künstler:innen nur dann genutzt werden kann, wenn diese vorher ihre aktive Zustimmung geben – und Geld fließt. So sieht es auch das Landgericht München I. Allerdings bleibt nun abzuwarten, ob die nächsthöhere Instanz zu dem gleichen Urteil kommt. Erneut sehen wir, welchen immensen Einfluss künstliche Intelligenz hat – nicht nur innerhalb der Technikbranche, sondern auch in Zweigen wie Kunst, Literatur und Musik.

Du hörst Musik über Streaming-Dienste wie Spotify, bist aber mit der Qualität nicht zufrieden? Vielleicht kann unsere Bestenliste dir helfen:

zur Startseite Beitrag kommentieren
Für Links auf dieser Seite erhält HIFI.DE ggf. eine Provision vom Händler, z.B. für mit * oder gekennzeichnete. Mehr Infos.
Türkçe Dublaj Filmler