GEMA klagt gegen KI-Musik: Darum stehen Suno und OpenAI in der Kritik

Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist dir sicherlich ein Begriff. Sie verwaltet in Deutschland für über 95.000 Mitglieder, darunter vor allem Musiker und Plattenfirmen, die Nutzungs- und Urheberrechte. Aktuell hat die Gesellschaft besonders viel zu tun. Denn Anbieter wie Suno bedienen sich bei urheberrechtlich geschützter Musik für das Training ihrer KI-Modelle. Das ist der GEMA natürlich ein Dorn im Augen – weswegen man nun klagt.
Dabei hatte Suno in der Vergangenheit schon trotzig erklärt, dass man zwar urheberrechtlich geschützte Musik für das Training einer künstlichen Intelligenz genutzt habe, die Komponist:innen und Musiker:innen dafür aber keinesfalls entlohnen wolle. Denn Suno wird nicht das erste Mal verklagt. In den Vereinigten Staaten geht auch der Branchenverband Recording Industry Association of America (RIAA) gegen das Unternehmen vor – mit ganz ähnlichen Vorwürfen wie die GEMA. Doch Suno hält dagegen.

So vertritt der Geschäftsführer von Suno, Mikey Shulman, die Ansicht, dass er und sein KI-Unternehmen auch nicht anders handeln würden, als menschliche Künstler:innen. Man verwende die Werke von Bands ja nur als Grundlage für abweichende, KI-generierte Songs, übernehme sie aber nicht. Darin sieht man daher kein Problem. Freilich geht die Argumentation der GEMA in die genau entgegengesetzte Richtung.
GEMA fordert eine Vergütung von Suno
Für ihre Mitglieder fordert die GEMA von Suno nämlich eine „faire Vergütung“. Deswegen hat man eine Klage beim Landgericht München eingereicht. Es gibt auch eine recht spannende Infoseite im Netz, auf der du dir anhand von Hörbeispielen anhören kannst, wie nahe sich KI-Songs von Suno an das Original bewegen. Deswegen gehe Suno hier weit über einfache Inspirationen hinaus, sondern ermögliche es, durch einfache Befehle (Prompts) abspielbare Audioinhalte zu erzeugen, welche die Urheberrechte der Originalkünstler:innen verletzen.
Auf der oben verlinkten Infoseite zeigt die GEMA das anhand von KI-Imitaten von z. B. Daddy Cool von Boney M. oder Forever Young von Alphaville. Suno nutze die Musik der Künstler:innen für das KI-Training zu kommerziellen Zwecken und bereichere sich daran, ohne die Kreativen zu entlohnen. Man würde eine partnerschaftliche Lösung mit Suno vorziehen, auch zum Wohle der Komponist:innen und Musiker:innen, das sei aber bisher nicht möglich gewesen. Daher beschreite man jetzt den Rechtsweg.
Zu erwähnen ist, dass die GEMA nicht nur gegen Suno vorgeht. Im November 2024 hat die Gesellschaft bereits eine Klage gegen OpenAI, das Unternehmen hinter Chat-GPT und Co., vor dem Landgericht München eingereicht. OpenAI wirft man vor, geschützte Songtexte von GEMA-Mitgliedern wiederzugeben, ohne dafür Lizenzen erworben zu haben. In beiden Fällen darf man auf die Gerichtsurteile gespannt sein. Denn sie werden nicht nur für die KI-Unternehmen, sondern auch für die Musikindustrie entscheidend die Weichen stellen.
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