Suno: KI-Anbieter sieht Verwendung urheberrechtlich geschützer Musik als problemlos an

Um ein Lied zu erstellen, benötigst du heutzutage nicht mehr zwangsweise die Fähigkeit, ein Instrument zu spielen. Stattdessen bieten dir einige KI-Tools die Möglichkeit, über einen simplen Text-Prompt ein Lied im von dir gewünschten Stil zu komponieren. Auch Deepfakes mit den Stimmen berühmter Künstler gibt es wie Sand am Meer. Da trällert Johnny Cash plötzlich Barbie Girl oder Freddie Mercury singt die größten Hits von Oasis. Freilich beobachtet die Musikindustrie diese Entwicklungen mit Sorge. Entsprechend viel Rummel verursachen daher aktuell kontroverse Aussagen des Mitbegründers und CEOs der KI-Plattform Suno.
Sowohl Suno als auch die Konkurrenzplattform Udio sind nämlich in den USA von dem Branchenverband der Musikindustrie, der Recording Industry Association of America (RIAA), verklagt worden. Der Vorwurf: Um ihre generativen KI-Modelle zu trainieren, hätten die Unternehmen unerlaubt urheberrechtlich geschützte Musik verwendet. Dafür hätten sie aber nach Ansicht der RIAA die jeweiligen Künstler:innen entlohnen müssen. Die Überraschung: Der Suno-Geschäftsführer Mikey Shulman gibt das unverblümt zu (via Tech Crunch). Und er hat eine Begründung dafür.

Laut Shulman habe man frei verfügbare Daten aus dem Netz zum Training für seine KI-Modelle verwendet. Darunter sei eben auch Musik bekannter Künstler:innen und großer Plattenfirmen gewesen. Suno handele damit aber auch nicht anders, als menschliche Musiker:innen, die sich Werke von Bands anhörten, um deren Stil als Grundlage für eigene Songs zu verwenden. Die eigene Handlungsweise sei durch die Fair-Use-Regel in den USA abgesichert.
Suno muss sich vor Gericht verantworten
Falls dir „Fair Use“ nichts sagt: Vereinfacht gesagt, ist dadurch geregelt, dass in den USA urheberrechtlich geschützte Werke auch ohne explizite Erlaubnis verwendet werden dürfen, wenn dies transformativ z. B. mit dem Zweck der Bewertung, Kritik, Parodie oder Forschung geschieht. Das klassische Beispiel wäre ein YouTube-Video, das Ausschnitte aus einem Film oder einer Serie zeigt und ein Review vornimmt. In Deutschland gibt es keine vergleichbare Regelung.
Dass Suno als kommerzieller Anbieter seine massenweise Datenauswertung zum Training von künstlicher Intelligenz mit menschlichen Lern- und Schaffungsprozessen vergleicht, ist diskussionswürdig. Selbiges gilt natürlich auch für die Begründung, dies entspräche dem Fair-Use-Prinzip. So hält die RIAA dagegen, dass Suno schlichtweg massiv Material von Künstler:innen auswerte und für eigenes Profitstreben einsetze, ohne die Kreativen zu entlohnen.
Klar ist: Am Ende müssen die Gerichte entscheiden, welcher Argumentation sie folgen. Das Urteil könnte aber ein Grundstein für den weiteren Umgang mit generativer KI sein und die Musikindustrie entscheidend beeinflussen. So hatten zahlreiche Künstler:innen schon vorher den Umgang mit ihrer Musik öffentlich angeprangert. In diesem Zuge forderten Billie Eilish, Pearl Jam, R.E.M und mehr klare Regeln für den Umgang mit KI.