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Werbung bei Prime Video: Gericht zeigt Amazon die rote Karte

Amazon kassiert eine Schlappe vor dem Landgericht München. Laut diesem war die Einführung von Werbung bei Prime Video rechtswidrig.
Amazon kassiert wegen der Werbung bei Prime Video eine Niederlage vor Gericht. Bild: Amazon

Amazon hat im Februar 2024 bei Prime Video Werbung eingeführt. Dies ist der neue Standard beim hauseigenen Streaming-Dienst. Allerdings kannst du dich gegen einen Aufpreis von zusätzlichen 2,99 Euro im Monat „freikaufen“. Hinter dieser Paywall wartet dann auch der Zugriff auf Dolby Vision und Dolby Atmos. Doch der deutsche Verbraucherschutz ging schnell gegen die Werbeoffensive seitens Amazon auf die Barrikaden – auch mit mehreren Rechtsstreits. Jetzt gibt es ein erstes Urteil des Landgerichts München I.

Was beanstandet der Verbraucherzentrale Bundesverband? Nun, Amazon hat 2024 einfach für alle Abonnent:innen Werbung eingeführt, ohne deren aktive Zustimmung einzuholen. Stattdessen stellte man die Haushalte mit einer lapidaren Mail vor vollendete Tatsachen. Der Online-Riese hält das bis heute für korrekt, die Verbraucherschützer:innen sehen das jedoch anders. Inzwischen hat das Landgericht München I geurteilt: Amazon liegt falsch! Die Einführung von Werbung in Filmen und Serien bei Amazon Prime Video im Februar 2024 war tatsächlich unzulässig.

Amazon zeigt bei Prime Video mittlerweile reichlich Werbung.
Amazon zeigt bei Prime Video mittlerweile reichlich Werbung. | Bild: Amazon

Aber: Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Es steht Amazon somit frei, Berufung einzulegen und in die nächsthöhere Instanz zu gehen. Genau das wird wohl auch geschehen, denn das Unternehmen hat bereits angekündigt, das Urteil genauer prüfen zu wollen. 2025 setzte man sogar noch eins drauf, denn die Werbeminuten pro Stunde sind inzwischen verdoppelt worden.

Prime Video: Urteil zur Sammelklage gegen Amazon steht noch aus

Wichtig: Das aktuelle Urteil des Landgerichts München I bezieht sich noch nicht auf die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen. Dazu steht noch ein Urteil aus, durch das du im Idealfall sogar Geld von Amazon zurückerhalten könntest. Da geht es nämlich um Rückzahlungen und Schadensersatz wegen der Einführung der Werbung bei Prime Video. Der Verbraucherzentrale Bundesverband will nach eigenen Angaben vielmehr mit seiner separaten Klage primär verhindern, dass Amazon sich in Zukunft erneut die Freiheit nimmt, Verträge zu Ungunsten seiner Kund:innen zu ändern.

Das Landgericht München sieht das ähnlich. Laut dem Gericht habe Amazon durch die Einführung der Werbung eine unzulässige Vertragsänderung vorgenommen. Die Einführung der Werbung sei weder durch die Vertragsbedingungen noch durch deutsches Gesetz gedeckt gewesen. Amazon habe demnach die Abonnent:innen von Prime Video mit der simplen Informations-Mail getäuscht und hätte die Werbung nicht ohne aktive Zustimmung einführen dürfen.

Das Urteil ist dabei auch ein positives Signal für die Sammelklage der Verbraucherzentrale Sachsen gegen Amazon. Somit stehen die Chancen, dass Betroffene am Ende Geld zurückerhalten könnten, offenbar ganz gut. Wie schon erwähnt, zeigt Amazon jedoch bisher keine Einsicht und wird den Rechtsweg wohl bis in die letzte Instanz gehen.

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