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EU-Parlament: Einheitlicher Ladestandard USB-C nun offiziell

Das EU-Parlament hat jetzt offiziell für den einheitlichen USB-C-Ladestandard gestimmt, der schon länger als beschlossene Sache galt. Was das für Apple und andere Hersteller bedeutet.
USB-C in EU Smartphone-Symbolbild Bild: Unsplash / Daniel Romero

Nach langen Jahren der Diskussion gilt es schon seit einigen Monaten als entschieden: Die Einführung von USB-C als einheitlicher Ladestandard in der EU. Schon im Juni hieß es, dass die offizielle Abstimmung nur noch Formsache sei. Jetzt ist es aber ganz offiziell: Das EU-Parlament hat am Dienstag für den einheitlichen Ladestandard USB-C gestimmt. Die Regelung wird voraussichtlich Ende 2024 in Kraft treten. Vor allem Apple-Fans dürfte das interessieren.

Offiziell abgestimmt: EU-Parlament bestätigt einheitlichen USB-C-Standard

Hintergrund der einheitlichen Einführung von USB-C ist die Absicht, Elektroschrott in der EU zu reduzieren. Wenn mehr Geräte mit denselben Kabeln kompatibel sind, werde es weniger elektronische Geräte und Ladegeräte geben, die weggeworfen werden, so die Überlegung.

Mit einer signifikanten Mehrheit hat das EU-Parlament jetzt offiziell für die Umsetzung der neuen Regelung entschieden. Nach dem jetzigen Zeitplan, der eine Übergangsphase von zwei Jahren beinhaltet, wird die neue Gesetzgebung Ende 2024 in Kraft treten. Es werden nicht nur Smartphones betroffen sein, sondern auch Tablets, Kameras, Kopfhörer, Lautsprecher, E-Reader, Tastaturen und Mäuse.

USB-Anschlüsse Mobilgerät
Ab 2024 kein Kabelsalat mehr? Die EU setzt USB-C als Ladestandard nun offiziell fest. | Bild: Unsplash/ Lucian Alexe

Apple: Wann ist mit USB-C zu rechnen?

Den größten Einfluss wird die Verpflichtung zu USB-C wohl auf Apple haben. Als einziger großer Smartphone-Hersteller setzt das Unternehmen aus Cupertino auf einen proprietären Standard: Lightning. Auch die neuen Apple AirPods Pro der zweiten Generation haben noch keine Möglichkeit, via USB-C zu laden.

Branchenkenner munkeln zwar, Apple könnte der Verpflichtung vorgreifen und schon vor Ende 2024 die ersten Geräte mit USB-C vorstellen. Dem jetzigen Entschluss zufolge ist Apple dazu aber nicht verpflichtet. Tatsächlich zwingt das Gesetz auch nicht dazu, Ende 2024 Geräte zurückzurufen, die keinen USB-C-Anschluss bieten. Sollte also im September 2024, knapp vor Inkrafttreten der EU-Regelung, ein neues iPhone auf den Markt kommen, könnte dies getrost noch einmal über Lightning verfügen. Erst ein iPhone im Jahr 2025 müsste zwingend auf USB-C setzen.

Schlupfloch im Gesetz: Kein USB-C für Geräte, die kabellos Laden

Und da gibt’s noch ein weiteres Schlupfloch: Die Formulierung des Gesetzes erklärt USB-C nur als Standard in Fällen, in denen ein Gerät kabelgebundenes Aufladen zulässt. Geräte, die komplett auf kabelloses Aufladen setzen, müssten demnach keine USB-C-Buchse verbaut haben. Wie genau das Gesetz Ende 2024 in der Praxis angewendet wird und wie lange Produkte mit anderen Ladeschnittstellen auf dem Markt ihr Dasein fristen, wird sich in den kommenden Jahren zeigen.

Was denkst du: Wie werden Apple und andere Hersteller auf die neue Regelung reagieren? Schreib es in die Kommentare!

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