DAZN: Ab sofort kannst du dich für die Sammelklage anmelden

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verklagt den Sport-Streaming-Anbieter DAZN. Darum geht es: DAZN hatte 2021 und 2022 die Preise erhöht und damit einseitig die Vertragsbedingungen deutlich verschlechtert. Die Verbraucherschützer:innen kündigten 2023 eine Klage dagegen an. Denn die zugrunde liegende AGB-Klausel sei intransparent und die vorgenommene Preiserhöhung daher rechtswidrig. Solltest du damals bereits Bestandskund:in gewesen sein, kannst du dich ab sofort endlich an der Sammelklage beteiligen.
DAZN erhöhte die Preise damals ziemlich drastisch: Das Monatsabo verteuerte sich von 14,99 auf 29,99 Euro im Monat. Das Jahresabo kletterte damals von 149,99 Euro auf 274,99 Euro im Jahr. Du bist damals betroffen gewesen bzw. wägst ab, ob du an der Sammelklage teilnehmen kannst? Du findest auf dieser Website einen Klage-Check, mit der du das ganz einfach überprüfen kannst. Erfüllst du die Voraussetzungen, solltest du dich im eigenen Interesse ins Klageregister eintragen lassen. Denn am Ende könntest du das zu viel gezahlte Geld zurückerhalten.

Eingereicht hat der vzbv die Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm. Ins Klageregister eintragen lassen kannst du dich beim Bundesamt für Justiz. Der vzbv unterstützt dich dabei mit einer Anleitung. Sollte der vzbv am Ende Recht bekommen, solltest du eine deutliche Rückzahlung erhalten. Im Übrigen kostet der Streaming-Dienst inzwischen sogar noch mehr: Willst du das Angebot vollumfänglich nutzen, sollst du 34,99 Euro im Monat berappen.
Teilnahme an der Sammelklage gegen DAZN ist gratis
Der vzbv weist darauf hin, dass die Teilnahme an der Sammelklage für dich kostenlos und ohne Risiko ist. Sobald du dich ins Klageregister eingetragen hast, kannst du dich zurücklehnen und abwarten. Je nach Ausgang erhältst du am Ende Schadensersatz oder Rückerstattungen zugesprochen. Die Erfolgsaussichten sollten gut sein, denn in einem wettbewerbsrechtlichen Unterlassungsklageverfahren hat das Oberlandesgericht (OLG) München die frühere Preisanpassungsklausel in den Nutzungsbedingungen von DAZN bereits für unwirksam erklärt. Die Verwendung wurde DAZN also bereits untersagt.
Allerdings ist obiges Urteil bisher nicht rechtskräftig, sodass DAZN noch Berufung einreichen könnte. Es wäre sonst jedoch eine gute Basis für den Erfolg der Sammelklage. Das Gericht hatte geurteilt, die Klausel in den AGB sei zu vage gehalten. Dadurch könnten Verbraucher:innen gar nicht überprüfen, ob Preiserhöhungen gerechtfertigt seien.
Letzten Endes müssen wir dich aber noch darauf hinweisen, dass die Sammelklage gegen DAZN vermutlich erst in Jahren zu einem Ergebnis führen wird. Auch wenn sie erfolgreich ist, kann es also noch lange dauern, bis du Geld zurückerhältst.