Sky und die Kündigungen: Pay-TV-Anbieter kassiert zweite Niederlage vor Gericht

Sky Deutschland erlitt schon 2023 vor Gericht eine Niederlage gegen die Verbraucherzentrale NRW. Stein des Anstoßes war die damalige Einbindung des gesetzlich vorgeschriebenen Kündigungsbuttons. So müssen Websites, die dir online den Vertragsabschluss ermöglichen, gleichermaßen auch einen Kündigungsbutton vorhalten. Diese Schaltfläche muss leicht auffindbar und bequem nutzbar sein. Dies war bei dem Pay-TV-Anbieter laut einem Urteil des Landgerichts München aber nicht der Fall.
In höherer Instanz hat das jetzt auch das OLG München bestätigt, wie die Verbraucherzentrale NRW mitteilt. So hatte Sky zwar einen Kündigungsbutton eingebunden, dieser versteckte sich aber hinter der Schaltfläche „Weitere Links einblenden“, wo du ihn ohne Weiteres sicher nicht vermutet hättest. Selbst nach dem Öffnen dieser Schaltfläche ploppten erst einmal satte 58 Links ins Bild. Ganz unten erst war dann in unscheinbarer, grauer Schrift die Schaltfläche „Kündigen“ zu finden.

Die Verbraucherzentrale NRW kam deswegen zu der Ansicht, dass Sky Deutschland absichtlich rechtswidrige Hürden aufgebaut hatte, um die Kündigung zu erschweren. Das OLG München hat dem in seinem Urteil (21.03.2025, Az.6 U 4336/23 e) größtenteils zugestimmt. Offen ist aber, ob der Pay-TV-Anbieter das Urteil jetzt hinnehmen wird oder abermals die nächsthöhere Instanz entscheiden lassen wird.
Sky Deutschland muss ab Juni 2026 auch einen Widerrufsbutton einbinden
Spannend wird es spätestens wieder ab Juni 2026. Denn dann muss Sky Deutschland, wie natürlich auch andere Unternehmen, neben dem Kündigungs- auch einen Widerrufsbutton anbieten, um kürzliche Vertragsabschlüsse möglichst einfach annullierbar zu machen. Vermutlich werden sich auch daran viele Firmen zunächst nicht halten. So bemängelt die Verbraucherzentrale NRW, dass schon beim Kündigungsbutton viele Unternehmen dreist vorgegangen seien, um es auf Abmahnungen und Klagen ankommen zu lassen.
Die Verbraucherzentrale NRW hatte deswegen in der Vergangenheit nicht nur gegen Sky Deutschland, sondern auch bereits erfolgreich gegen NetCologne, 1&1 Telecom und die Schufa geklagt. Bislang hat der Pay-TV-Anbieter noch keine Stellungnahme zum neuen Urteil abgegeben.
Als besonders kundenfreundlich fiel das Unternehmen zuletzt nicht unbedingt auf. Beispielsweise erhöhte man vor einigen Wochen die Preise für Bestandskund:innen mit rabattierten Altverträgen massiv. Im Nachhinein begründete man diese Entscheidung zur Steigerung der Gewinnmargen nassforsch damit, dass man so vermeintlich mehr Fairness zwischen Alt- und Neukund:innen schaffe.
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