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Urteil: Sky Deutschland hat Kündigungen absichtlich zu kompliziert gemacht

Der Pay-TV-Anbieter Sky hat laut einem Gerichtsurteil Kündigungen unnötig erschwert und damit gegen geltendes Recht verstoßen. Noch ist das Urteil aber nicht rechtskräftig.
Sky Deutschland hat wohl Kündigungen unnötig erschwert. Bild: Sky Deutschland

Das Spielchen kennst du vielleicht: Einen Vertrag abzuschließen, z. B. bei einem Streaming-Dienst, ist in aller Regel kinderleicht. Um den Vertrag aber wieder zu annullieren, ist plötzlich ein Spießrutenlauf notwendig. Eigentlich ist dies in dieser Form nicht mehr erlaubt. Zum Beispiel muss auf Websites, die einen Vertragsabschluss ermöglichen, inzwischen ein direkter Kündigungs-Button integriert sein. Trotzdem gibt es schwarze Schafe, die sich an Kniffen versuchen. Laut einem neuen Urteil des Landgerichts München (via DWDL.de) zählt auch der Pay-TV-Anbieter Sky Deutschland dazu.

Laut dem Gerichtsurteil habe Sky Deutschland seinen Kund:innen die Kündigung rechtswidrig erschwert. Sprich: Es war unnötig kompliziert, den Vertrag zu beenden. Geklagt hatte hier die Verbraucherzentrale NRW gegen den Pay-TV-Anbieter, der mit WOW mittlerweile ja auch einen Streaming-Dienst betreibt. Rechtskräftig ist das Urteil allerdings noch nicht. So bleibt sich das Unternehmen nämlich keiner Schuld bewusst und will daher Berufung einlegen. Dann wird es in die nächste Instanz gehen.

Der Pay-TV-Anbieter teilt die Ansicht des Gerichts nicht.
Der Pay-TV-Anbieter teilt die Ansicht des Gerichts nicht. | Bild: Sky Deutschland

Doch worin lag der Stein des Anstoßes? Nun, es geht um den eingangs genannten Kündigungs-Button, der mittlerweile vorgeschrieben ist. Sky Deutschland hat so einen Button zwar integriert, ihn laut den Verbraucherschützern aber nicht gesetzeskonform gestaltet. So sei der Button weder leicht auffindbar noch sauber lesbar gestaltet. Diese Ansicht teilte schließlich das Gericht.

Sky Deutschland: Verbraucherschützer sind skeptisch

So hatte der Pay-TV-Anbieter etwa die deutlich sichtbare Schaltfläche zum Abschließen eines neuen Vertrags blau unterlegt, während das Kündigungsfeld absichtlich deutlich kleiner gehalten und grau unterlegt wurde. Das verschlechtert natürlich die Les- und Sichtbarkeit. Allerdings vertritt Sky Deutschland dennoch die Ansicht, im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten gehandelt zu haben. Daher will man das Urteil des Landgerichts München dann auch nicht hinnehmen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat sich über den (vorläufigen) Sieg hingegen gefreut. Man bleibt bei der Meinung, dass Sky Deutschland rechtswidrig gehandelt habe. Dass das Gericht diese Ansicht bestätigt hat, ist erst einmal ein Erfolg. Denkbar ist jedoch, dass die nächsthöhere Instanz anders urteilen wird. Da das Unternehmen in Berufung geht, wird sich das Verfahren dann nämlich fortsetzen.

Ob Sky Deutschland sich mit solchen Kniffen selbst einen Gefallen tut, ist zu bezweifeln. Durch die zunehmende Konkurrenz durch Streaming-Anbieter im Film- und Serienbereich sowie den Verlust von Sportrechten an etwa DAZN ist man in die Krise geraten. 2022 gingen gar monatelang Gerüchte von einem Verkauf um. Um Geld einzusparen, hat der Pay-TV-Anbieter etwa schon die Produktion fiktionaler deutschsprachiger Originals eingestellt.

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