Startseite Fernseher Smart TV Kabelfernsehen: Krumme Maschen nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs?

Kabelfernsehen: Krumme Maschen nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs?

Das Kabelfernsehen darf nicht mehr über die Miete abgerechnet werden. Dennoch ergeben sich in der Praxis fragwürdige Verfahrensweisen.
Kabelfernsehen: Einige Anbieter nutzen nach Wegfall des Nebenkostenprivilegs krude Methoden. Bild: waipu.tv

Vielleicht hast du es mitbekommen: Im Juli 2024 ist das sogenannte Nebenkostenprivileg weggefallen. Das bedeutet im Wesentlichen, dass Vermieter:innen die Kosten für das Kabelfernsehen inzwischen nicht mehr über die Betriebskosten der Miete abrechnen dürfen. Der rechtliche Gedanke dahinter: Es muss jedem Menschen freistehen, zu entscheiden, ob und wie er oder sie das lineare Fernsehprogramm empfangen möchte.

OTT-Anbieter wie waipu.tv oder Zattoo haben diesen Schritt natürlich begrüßt. Vodafone hingegen verfiel in eher krude Strategien: Unter dem Deckmantel im Tarifdschungel aufräumen zu wollen, erhöhte man die Preise für seine Internet- und Festnetztarife massiv. Dafür gibt es das Kabelfernsehen als Tarifoption „ohne Mehrkosten“ dazu. Dies ist natürlich klar von Nachteil für all diejenigen, die zwar an Kabel-Internet, nicht aber am Fernsehen Interesse haben. Doch Vodafone ist nicht das einzige Unternehmen mit fragwürdigen Strategien rund um den Wegfall des Nebenkostenprivilegs. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hat nämlich NetCologne sowie LEG Wohnen NRW abgemahnt.

Vodafone wirbt unter anderem mit geringerer Latenz für das Kabelfernsehen.
Vodafone wirbt unter anderem mit geringerer Latenz für das Kabelfernsehen. | Bild: Vodafone

Man wirft den beiden Unternehmen vor, Mieter:innen ungefragt Kabelverträge aufzuzwingen. Unabhängig voneinander wollen die Anbieter das Kabelfernsehen ohne wirksame Vertragsabschlüsse abrechnen. Entsprechend fordern die Verbraucherschützer:innen eine Unterlassungserklärung und behalten sich weitere, rechtliche Schritte vor. So verschicken die LEG Wohnen NRW GmbH und die NetCologne Gesellschaft für Telekommunikation mbH derzeit Rundschreiben an Mieter:innen, in denen sie den Betroffenen einfach einen TV-Einzelnutzungsvertrag attestieren. Das sei laut der Verbraucherzentrale NRW rechtswidrig und entspreche untergeschobenen Verträgen.

Kabelfernsehen darf nicht mehr aufgezwungen werden

So schwadronieren die Anbieter in den Schreiben jeweils von Bequemlichkeit und Komfort für die Mieter:innen, ohne deren Zustimmung einzuholen. Man rät den Mieter:innen daher Widerspruch einzulegen. Nach Auffassung der Verbraucherzentrale NRW liege kein wirksamer Vertragsabschluss vor, sodass auch keine Zahlungsverpflichtung bestehe. Über alte Lastschriftmandate abgebuchtes Geld dürfe zurückgebucht werden. Die Verbraucherzentrale NRW stellt hierfür einen Musterbrief zur Verfügung.

Im Ergebnis zeigt sich hier, dass die Anbieter des Kabelfernsehens um ihre Kundschaft fürchten und offenbar auch gewillt sind, Mieter:innen gemeinsam mit Hausverwaltungen und Wohnungsbaugesellschaften über rechtlich fragwürdige Taktiken an sich zu binden. Man darf gespannt sein, ob die Abmahnungen der Verbraucherschützer:innen nun abschreckende Wirkung erzeugen und die Unterlassungserklärungen unterzeichnet werden. Wahrscheinlicher ist wohl, dass es zu einem langwierigen Rechtsstreit kommt.

Solltest du Mieter:in sein und bislang das Kabelfernsehen als Bestandteil der Miete empfangen haben, aber jetzt wechseln wollen, solltest du die Lage beobachten. Gerade jüngere Menschen spielen vielleicht sogar mit dem Gedanken, sich gänzlich vom linearen TV-Empfang zu verabschieden, um so Geld zu sparen.

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