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Nach Klage: Saturn muss irreführende Preisschilder ändern

Saturn unterliegt vor Gericht gegen Verbraucherschützer:innen. Im Ergebnis darf man irreführende Preisschilder nicht mehr verwenden.
Saturn darf keine irreführenden Preisschilder mehr verwenden. Bild: Saturn

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einen Sieg über die Kette Saturn bzw. spezifisch den Elektronikmarkt Saturn in Kiel errungen. Stein des Anstoßes waren nach Ansicht der Verbraucherschützer:innen irreführende Preisschilder. Denn auf den Schildern wies der Markt aus Schleswig-Holstein einen Kombi-Preis aus, der neben dem Gerät auch direkt eine Versicherung beinhaltete. Den reinen Preis für das Produkt schrieb man sozusagen nur ins Kleingedruckte bzw. in ein Rechenbeispiel.

Auf diese Weise versuchte Saturn Kiel nach Ansicht des vzbv Kund:innen eine Versicherung unterzujubeln. In aller Regel sind diese Geräteversicherungen aber unnötig, da ohnehin in Deutschland zunächst die Herstellergarantie und die Gewährleistung greifen. Meistens verdienen also nur die Läden und Versicherer gut an solchen “Zusatzgarantien”. Freilich ist der Kauf ohne die Geräteversicherung dann auch deutlich günstiger.

Preisschilder, die direkt Zusatzversicherungen einberechnen, darf Saturn Kiel nicht mehr verwenden.
Preisschilder, die direkt Zusatzversicherungen einberechnen, darf Saturn Kiel nicht mehr verwenden. | Bild: Verbraucherzentrale

Im Fall von Saturn ging es hier um einen Kombi-Preis mit der sogenannten “PlusGarantie” – siehe auch das Bild oben. Das Landgericht Kiel hat in einem rechtskräftigen Urteil dem vzbv recht gegeben. Die Preisangabe sei demnach irreführend und dürfe in dieser Form nicht mehr verwendet werden. Laut dem vzbv handele es sich dabei keineswegs um einen regionalen Einzelfall. Sowohl Saturn als auch MediaMarkt hätten solche kritikwürdigen Preisschilder in der Vergangenheit des Öfteren verwendet.

Saturn muss mehr Preistransparenz zeigen

Somit freut sich der vzbv über das Urteil, welches Saturn zu mehr Preistransparenz verpflichte. Man hatte beispielhaft das oben zu sehende Preisschild für einen DVD-Player beanstandet. Der kostete eigentlich nur 52,99 Euro. Auf dem Preisschild wies man dies aber nur kleingedruckt aus. Vielmehr warb man mit einem Preis von 69,98 Euro, in den eben die PlusGarantie zum Preis von 16,99 Euro direkt eingerechnet wurde.

Laut dem Landgericht Kiel ist es grundsätzlich erlaubt, derartige Gesamtpreise zu nennen, im Beispiel von Saturn fehle es aber an der notwendigen Transparenz. Zumal der durchschnittliche Kunde / die durchschnittliche Kundin nicht damit rechnen könne, dass in den fett gedruckten Preis eine Versicherung eingerechnet sei. Das Rechenbeispiel, welches dies dann aufschlüssele, sei zu unauffällig gehalten.

Im Ergebnis vermittele das Preisschild den Eindruck, Saturn verkaufe hier einen hochwertigen DVD-Player, der durch eine besondere Garantie punkten könne. Dies sei irreführend. Zumal nicht deutlich werde, dass der Player nicht zwingend mit der PlusGarantie-Versicherung gekauft werden müsse, sondern günstiger auch ohne sie erhältlich gewesen ist. Stattdessen entstehe der Eindruck, dass die Versicherung beim Kauf obligatorischer Bestandteil des Angebots sei.

Saturn hat zu dem Fall keine Stellungnahme abgegeben. Man nimmt das Urteil offenbar zähneknirschend hin und wird solche Preisschilder jetzt (hoffentlich) in Zukunft vermeiden.

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