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Convert2mp3: Musikindustrie macht YouTube-Downloader dicht

Nach rechtlichen Schritten durch die Musikindustrie ist der YouTube-Downloader Convert2mp3 offiziell vom Netz. Was heißt das für Nutzer solcher Angebote?
Convert2MP3

Streaming-Dienste wie Spotify machen es heutzutage denkbar einfach, massenhaft Musik zu überschaubaren Preisen (oder gar kostenlos) zu hören. Trotzdem erfreuen sich immer noch auch Musikquellen einer gewissen Beliebtheit, die sich an der Grenze der Illegalität bewegen. Eine derer ist nun Geschichte.

YouTube-Downloader Convert2mp3 geht vom Netz

Fast 700 Millionen Zugriffe aus aller Welt soll die in Deutschland ansässige Seite convert2mp3.net im vergangenen Jahr erzielt haben. Nun ist das populärste „Streamripping“-Angebot der Welt passé. Im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens haben sich die Betreiber von Convert2mp3 mit der IFPI (International Federation of the Phonographic Industry) und dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI) auf eine Schließung der Webseite und die Aufgabe etwaiger Domains geeinigt.

Wer die Webseite von Convert2mp3 besucht, findet statt des begehrten YouTube-Converters nur noch eine Mitteilung von IFPI und BVMI. | Bild: IFPI

Ebenfalls verpflichten sich die Betreiber, in Zukunft entsprechende Kopierschutzmaßnahmen nicht weiter zu umgehen und so gegen Urheberrechte zu verstoßen. Dieser vor Gericht erzielte Vergleich folgt einer einstweiligen Verfügung, die das Landgericht Hamburg zuvor bereits gegen Convert2mp3 erlassen hatte.

Convert2mp3 & Co.: Online, Easy, Fast … illegal?

Dienste wie Convert2mp3 gibt es zahlreiche: Über eigens für diesen Zweck entwickelte Software extrahieren sie die Audiodatei eines YouTube-Videos und stellen diese dem Nutzer zum kostenlosen Download zur Verfügung. Über den hohen Traffic generieren sie dabei enorme Werbeeinnahmen, von denen die Musikindustrie keinen Cent sieht.

Bislang wird das Herunterladen von Streaming-Inhalten in einer rechtlichen Grauzone gesehen. Experten wie der bekannte Rechtsanwalt Christian Solmecke bescheinigen dem privaten YouTube-Download eine rechtliche Unbedenklichkeit, die durch das Recht auf Privatkopie nach § 53 UrhG gedeckt wird.

Zu Lebzeiten warb Convert2mp3 mit schlagkräftigen Adjektiven.

Vertreter der Musikindustrie sehen in dieser Art der Musikbeschaffung allerdings eine klare Verletzung des Urheberrechts – aus nachvollziehbaren Gründen. Mit der Schließung von Convert2mp3 ist ihnen damit ein Teilerfolg gelungen, der angesichts des enormen Alternativangebots jedoch wohl in erster Linie abschreckende Signale senden soll.

So hofft Frances Moore, Chief Executive der IFPI und Repräsentantin der globalen Musikindustrie, mit dem Sieg gegen den YouTube-Converter aus Deutschland ein eindeutiges Zeichen zu setzen:

„Streamripping stellt eine Bedrohung für die gesamte Musikindustrie dar. […] Der erfolgreiche Ausgang dieses Falls sendet ein klares Signal an andere Streamripping-Seiten, dass sie ihre urheberrechtsverletzenden Aktivitäten einstellen oder sich auf rechtliche Konsequenzen einstellen müssen.“

Wie stehst du zum Thema Streamripping? Bist du der Meinung, dass die Privatkopie für YouTube-Nutzer auch in Zukunft erlaubt sein sollte? Teile deine Meinung mit uns in den Kommentaren!

Weiterführende Links:
» Zur IFPI-Webseite 
» Zur BVMI-Webseite
» IMDb TV: Kostenloser Streaming-Dienst kommt nach Europa

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