Startseite Video-Streaming Netflix Netflix: Verhindert ein Rechtsstreit bald 4K-Streaming in Deutschland?

Netflix: Verhindert ein Rechtsstreit bald 4K-Streaming in Deutschland?

Netflix sieht sich mit einer einstweiligen Verfügung konfrontiert. Im schlimmsten Fall könnte diese das 4K-Streamings in Deutschland beenden.
Netflix steht vor Problemen mit dem 4K-Streaming. Bild: Venti Views

Netflix ist der wohl weltweit bekannteste Streaming-Anbieter. Natürlich gehört es da dazu, dass das Unternehmen in seinem Premium-Tarif nicht nur HDR10, Dolby Vision und auch Dolby Atmos unterstützt, sondern auch 4K-Auflösung offeriert. Doch in Deutschland könnte Letzteres jetzt in Frage gestellt werden. Denn: Der Streaming-Anbieter verletzt laut dem Unternehmen Broadcom Patente. Vor dem Landgericht München hat Broadcom daher erfolgreich eine einstweilige Verfügung erwirkt. Die untersagt es Netflix, weiterhin Videostreaming anzubieten, das die Patente nutzt.

Im Kern geht es hier um ein Patent, das den Videocodec H.265 bzw. HEVC tangiert. Broadcom behauptet gar, es gehe um “Schlüsselfunktionen der digitalen Videoverarbeitung”. Generell sind jedoch einige Aspekte des Rechtsstreits beachtlich. So ist Broadcom einerseits ein Halbleiterunternehmen, das eher am Rande mit Videostreaming in Berührung kommt. Andererseits sind sowohl Broadcom als auch Netflix gemeinsam Mitglieder der Alliance for Open Media, die hinter der HEVC-Konkurrenz AV1 steckt. Broadcom wendet sich hier also gewissermaßen auch gegen einen Partner.

"Watch everywhere" ist das Motto des Streaming-Anbieters - aber bald nicht mehr in 4K?
“Watch everywhere” ist das Motto des Streaming-Anbieters – aber bald nicht mehr in 4K? | Bild: Netflix

Was könnten die Folgen sein? Im tatsächlich schlimmsten Szenario müsste Netflix aufgrund der einstweiligen Verfügung das 4K-Streaming in Deutschland einstellen. Das könnte auch noch in den Niederlanden und den USA drohen, wo Broadcom ebenfalls gerichtlich vorgeht. Allerdings ist wahrscheinlicher, dass noch ein langer Rechtsstreit folgt – oder alternativ doch eine außergerichtliche Einigung erzielt wird.

Netflix will langfristig zu AV1 wechseln

Per se ist Netflix dabei nicht auf HEVC angewiesen. Theoretisch könnte der Streaming-Anbieter also auch komplett zu AV1 wechseln. AV1 ist als Videocodec ohnehin effizienter. Zumal man bereits an kompatiblen Endgeräten mit dem moderneren Format arbeitet. Das Problem liegt jedoch darin, dass AV1-Unterstützung derzeit noch an dem Gros der Smart-TVs und Mediaplayer fehlt. Es mangelt also an der Hardware-Basis. Noch sind Streaming-Anbieter daher auf das verbreitetere HEVC angewiesen.

Broadcom gibt sich jedenfalls in einer Mitteilung siegesgewiss. Klein beigeben wird der Hersteller also gegenüber Netflix wohl nicht einfach. Dabei dreht sich die Misere im Übrigen um ein Patent, das noch von Avago stammt. Avago war die ehemalige Halbleiterabteilung von Hewlett Packard (HP). 2015 übernahm Avago Broadcom und benannte das daraus entstandene Gesamtunternehmen dann um.

Sollten sich die Streithähne nicht auf ein Lizenzabkommen einigen, dürfte es vor Gericht noch weitergehen. Dann wäre zu klären, ob Broadcom wirklich seine Ansprüche durchsetzen kann und das Patent für HEVC tatsächlich so essenziell ist, wie behauptet.

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