Prime Video vs. Verbraucherschutz: Entscheidung über Sammelklage (vorerst) gefallen
Bild: AmazonAmazon hat Anfang 2024 Werbung bei seinem Streaming-Dienst Prime Video eingeführt. Über diese Anpassung informierte man damalige Kund:innen in einer E-Mail. Genau das löste bei vielen Menschen Ärger aus – und rief die Verbraucherzentrale Sachsen auf den Plan. Die ging gegen Amazon im Rahmen einer Sammelklage mit fast 330.000 Teilnehmer:innen gerichtlich vor. So bewertete man den Schachzug des Tech-Konzerns als einseitige Vertragsverschlechterung. Amazon hätte demnach die Verträge nicht einfach weiterlaufen lassen dürfen, sondern dafür die aktive Zustimmung der Betroffenen einholen müssen. Doch nun gibt es einen Dämpfer. Denn das Bayerische Oberste Landesgericht hat zugunsten von Amazon geurteilt.
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Damit unterliegt die Verbraucherzentrale Sachsen klar vor Gericht gegen Amazon. Die Argumentation des bayerischen Gerichts: Amazon garantiere in seinen Vertragsbestimmungen die Werbefreiheit gar nicht. Zudem habe der Konzern auch nie aktiv mit der Werbefreiheit von Prime Video geworben. Deswegen gebe es in diesem Fall für die Betroffenen auch keinen Anspruch auf irgendeine Form von Schadensersatz. Allerdings gibt es für dich immer noch einen Hoffnungsschimmer, solltest du an der Klage teilgenommen haben.
So hat die Verbraucherzentrale Sachsen bereits lange vorher angekündigt, ein derartiges Urteil nicht akzeptieren zu wollen. Stattdessen will man in Revision gehen und vor den deutschen Bundesgerichtshof ziehen. Es gibt also noch eine Chance, dass man dort wiederum zu einem anderen Urteil kommt. Hiobsbotschaft für dich: Jetzt kann es noch eine ganze Weile länger dauern, bis ein Ergebnis vorliegt. Vermutlich musst du noch einige Jahre ausharren.
Amazon begrüßt das Urteil zur Werbung bei Prime Video
Amazon Prime Video ist im Übrigen immer noch werbefrei nutzbar. Das gilt aber nur, wenn du monatlich eine zusätzliche Gebühr von 2,99 Euro zahlst. Hinter jener Paywall warten dann auch Dolby Atmos und Dolby Vision auf dich. Die beiden technischen Mehrwerte hatte der Streaming-Dienst kurz nach der Einführung der Werbung ohne Warnung hinter die Bezahlschranke bugsiert.
Im Nachgang des Urteils hat Amazon das Gerichtsurteil natürlich schon mit einem Daumen nach oben versehen. Man freue sich, dass die eigene Rechtsauffassung bestätigt worden sei. Anders sieht man das freilich bei der Verbraucherzentrale Sachsen. Schon im Vorfeld hatte man angedeutet, vor den Bundesgerichtshof ziehen zu wollen, wenn das Bayerische Oberste Landesgericht Amazon bezüglich der Werbung bei Prime Video recht geben sollte.
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