Fake-QLED: Zoff zwischen Samsung und TCL endet (vorläufig) mit klarem Urteil
Bild: TCLLCD-Fernsehgeräte gibt es mittlerweile unter facettenreichen Bezeichnungen. Egal ob Mini-LED, RGB Mini-LED, Micro-RGB oder auch QLED – stets steckt die bekannte LCD-Technik hinter diesen Geräten. QLEDs z. B. sind LCD-TVs, welche Quantum Dots nutzen, um die Farbdarstellung zu verbessern. Als einer der ersten Hersteller führte Samsung diese bereits 2017 ein. Man nutzt sie mittlerweile auch in Kombination mit Mini-LED in Form der Neo-QLED. Als Verfechter der Technik hat sich Samsung bereits vor einigen Jahren mit TCL angelegt. Der Vorwurf: TCL soll zahlreiche Smart-TVs mit der Bezeichnung bewerben, ohne dass wirklich Quantum Dots verarbeitet seien. Inzwischen hat Samsung in Deutschland einen bedeutenden Etappensieg errungen.
Denn das Landgericht München I hat entschieden: Samsung hat recht! Nach Auswertung der von Samsung und TCL vorgebrachten Argumente und technischen Unterlagen kommt man zu dem Ergebnis, dass TCL mehrere TV-Reihen irreführend beworben hat. Die Fernseher seien als QLEDs deklariert, würden aber keine Quantum Dots verwenden. Konkret betroffen sind die Modellreihen C655, C508, QM8B, QLED870 und C69B. Laut dem Gerichtsurteil darf TCL jene Fernsehgeräte nicht mehr als QLEDs vermarkten. Auch soll der chinesische Anbieter eine öffentliche Klarstellung herausgeben.

Allerdings solltest du beachten, dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist. Wir rechnen damit, dass TCL Deutschland sicherlich in Berufung gehen wird. Dann müsste die nächsthöhere Instanz sich der Sache erneut annehmen. Der chinesische Hersteller dürfte hier sehr vorsichtig sein, denn ähnliche Rechtsstreits rund um „Fake QLED“ stehen auch in Südkorea und den USA an. Samsung könnte in den anderen Ländern also das Urteil in Deutschland dort für seine Argumentationen nutzen.
QLED – hat TCL nun irreführend geworben?
Aber hat TCL denn nun wirklich einige Fernseher irreführend als QLEDs beworben? Der Hersteller selbst dementiert dies weiterhin, während Samsung und eben auch das Landgericht München I tatsächlich eine Täuschung der Kund:innen unterstellen. Bis aber ein finales Urteil vorliegt, könnte es noch Monate oder sogar Jahre dauern. Denn da dürften die Beteiligten wohl durch alle Instanzen gehen.
Dabei hat das Landgericht München I eingeräumt, dass der Begriff „QLED“ eher aus dem Marketing stamme und es keine festen, technischen Standards dafür gebe. Dennoch würden Verbraucher:innen eben zu Recht von Smart-TVs mit dieser Bezeichnung auch die Integration von Quantum Dots für Mehrwerte bei der Farbdarstellung erwarten. Sei das nicht gegeben, liege irreführende Werbung und eine Täuschung der Käufer:innen vor. Dessen habe sich TCL Deutschland schuldig gemacht.
Auch wenn der Streit um Fake-QLEDs mit dem Urteil wohl noch nicht endet, hat Samsung zumindest einen Teilsieg errungen. Gut könnte das am Ende auch für die Kund:innen, wie eben dich, sein. Denn neben TCL dürften auch andere Hersteller etwas vorsichtiger damit sein, was sie auf die Packungen ihrer Fernseher schreiben.
Das sind die besten QLED-Fernseher, die wir bisher bei uns im Testlabor hatten: